| Gegen höhere Studiengebühren, gegen 
                                  das Uni-Gesetz,
 für das Recht auf Bildung
Bauen 
                                  wir eine StudentInnenbewegung auf! 
                                 Flugblatt 
                                  vom Dez. 2002 Die 
                                  Mobilisierung der Studierenden der Uni Zürich 
                                  richtet sich gegen eine massive Erhöhung 
                                  der Studiengebühren und gegen eine Politik, 
                                  die den öffentlichen Dienst «Bildung» 
                                  radikal umdefiniert. Ziel dieser Politik ist 
                                  die weitgehende Privatisierung der Hochschulbildung. 
                                  Die «Sparmassnahmen» durch den Kanton 
                                  und das neue Universitätsgesetz verlangen 
                                  nach einer massiven Antwort durch die Universitätsangehörigen. 
                                  Nur der Aufbau einer Bewegung der Studierenden, 
                                  die zu einem Uni-Streik führt, kann eine 
                                  glaubwürdige Antwort auf die Politik des 
                                  Regierungsrates darstellen. Eine 
                                  «Bildungsoffensive»… des Kapitals Seit 
                                  Beginn der 1990er Jahre haben auch in der Schweiz 
                                  die herrschenden Kreise aus der «Wirtschaft» 
                                  eine «Reform» des Hochschulsystems 
                                  in Gang gesetzt, die den Anspruch hat, die Universitäten 
                                  zu «modernisieren». In den wirtschaftspolitischen 
                                  «Weissbüchern» von Fritz Leutwiler 
                                  und Stefan Schmidheiny et al. (1991) und von 
                                  David De Pury et al. (1995) wurde das Ziel einer 
                                  Privatisierung des gesamten Bildungswesens festgelegt. 
                                  Die Grundidee dieser Gruppe von milliardenschweren 
                                  «ModernisiererInnen» ist dabei, 
                                  dass die Schulen direkt dem Wettbewerb auf dem 
                                  kapitalistischen Markt ausgesetzt werden sollen 
                                  und deshalb wie ein privates Dienstleistungsunternehmen 
                                  zu funktionieren haben. Strategen des «New 
                                  Public Mangements» wie Ernst Buschor (ehemaliger 
                                  HSG-Professor, heutiger Bildungsdirektor und 
                                  Mitglied des Stiftungsrates des Bertelsmann-Verlages, 
                                  der am Bildungsmarkt stark interessiert ist) 
                                  sind für die Umsetzung dieser Politik zuständig. 
                                  Im Hochschulbereich wurde in der Folge fast 
                                  die gesamte eidgenössische und kantonale 
                                  Gesetzgebung abgeändert. In 
                                  Zürich ist durch das Universitätsgesetz 
                                  von 1998 eine stärker «marktkonforme» 
                                  Funktionsweise der Uni schon zu einem grossen 
                                  Teil institutionell verankert worden. Jetzt 
                                  soll mit der anstehenden Revision des Unigesetzes 
                                  ein weiterer Meilenstein in diese Richtung gesetzt 
                                  werden. Die in der Revision vorgesehenen Massnahmen 
                                  wie die drohende Verdoppelung der Studiengebühren, 
                                  die kosten-deckenden Gebühren für 
                                  die Weiterbildung und Nachdiplomstudien, die 
                                  verschärften Zulassung-sbeschränkungen 
                                  und die Kompetenzerweiterung des von oben eingesetzten 
                                  Universitätsrates zielen auf ein und dasselbe 
                                  Projekt ab: Die schleichende Privatisierung 
                                  der Hochschulbildung. Ein 
                                  neuer «Wachstumsmarkt»? Die 
                                  Wandlung der Bildungssysteme, die seit mehr 
                                  als zehn Jahren in allen Industrieländern 
                                  im Gange ist, ist eine Antwort des Bürgertums 
                                  auf die lange Krise der kapitalistischen Wirtschaft 
                                  seit der Rezession Mitte der 70er Jahre. Es 
                                  geht einerseits um eine stärkere Anpassung 
                                  der Ausbildung der lohnabhängigen Arbeitskraft 
                                  an die Bedürfnisse der «Arbeitgeber»; 
                                  andererseits um die Wiederherstellung von langfristigen 
                                  Verwertungsbedingungen des Kapitals.  Die 
                                  öffentlichen Bildungsausgaben belaufen 
                                  sich weltweit auf ungefähr 2000 Milliarden 
                                  Dollar pro Jahr. Durch das wachsende Bewusstsein 
                                  über die Dauerhaftigkeit, die Tiefe und 
                                  die weltweite Ausbreitung dieser Krise und ihrer 
                                  Folgen verbreitete sich ein neuer Diskurs der 
                                  Unternehmer über das Bildungswesen (wie 
                                  auch z.B. über das Gesundheitswesen, die 
                                  Telekommunikation, die Wasserversorgung): Bildung 
                                  erschien als ein Sektor, der einen potentiellen 
                                  Markt darstellt und neue Rentabilisierungsfelder 
                                  für das Kapital schaffen soll. Diese Absicht 
                                  wurde vorangetrieben durch das neue Dienstleistungsabkommen 
                                  der WTO, das GATS-Abkommen, das die öffentlichen 
                                  Dienste liberalisieren soll. Angriff 
                                  auf das «Recht auf Bildung» Von 
                                  Wirtschaftsseite her ist schon seit längerer 
                                  Zeit zu vernehmen, dass viel zu viele Jugendliche 
                                  studieren möchten und die «Massenuniversität» 
                                  nicht länger Daseinsberechtigung habe, 
                                  denn was jetzt zähle, sei nicht die «Breite», 
                                  sondern die «Spitze». Diese Worte 
                                  stellen eine Errungenschaft der 60er- und 70er-Jahre 
                                  radikal in Frage, nämlich die einer Erweiterung 
                                  des Zugangs zur Hochschulbildung durch den freien 
                                  Zugang zum Studium, die freie Studienwahl und 
                                  den Ausbau des Stipendienwesens. Der Zugang 
                                  zu höherer Bildung stand seither nicht 
                                  mehr ausschliesslich Kindern aus Oberschichts-Familien 
                                  offen, obwohl die sozialen Hürden zur Aufnahme 
                                  eines Studiums weiterhin existierten. In 
                                  der langen Phase des wirtschaftlichen Aufschwungs 
                                  (ca. 1948 bis 1974/75) wurde in mehreren Ländern 
                                  Europas die Idee geprägt, alle BürgerInnen 
                                  hätten ein Recht auf Bildung. Die Legitimität 
                                  dieses Gedankens ist noch weit verbreitet, und 
                                  im Kern handelt es sich um ein demokratisches 
                                  und radikales Gedankengut. Dieses Recht bedeutet, 
                                  dass Menschen Anrecht auf Bildung haben, unabhängig 
                                  von ihrem gesellschaftlichen Status und ihrem 
                                  Einkommen und Vermögen. Dies steht in grundsätzlichem 
                                  Widerspruch zur Tatsache, dass in einer kapitalistischen 
                                  Gesellschaft Bedürfnisse und Ansprüche 
                                  in der Regel nur erfüllt werden können, 
                                  wenn sie einen monetären Ausdruck finden, 
                                  das heisst: Wenn die betroffene Person in der 
                                  Lage ist, für die Befriedigung ihrer Bedürfnisse 
                                  den entsprechenden Preis zu bezahlen. Die 
                                  Unentgeltlichkeit ist somit Ausdruck einer Sozialisierung 
                                  der Bildungskosten über den Steuerstaat. 
                                  Ausgangspunkt ist die politische Definition 
                                  von Bedürfnissen, die es zu finanzieren 
                                  gilt — und nicht die Einschränkung 
                                  der Bedürfnisse im Namen der «leeren 
                                  Staatskassen». Auch im öffentlichen 
                                  Verkehr, bei der Altersvorsorge, im Gesundheitswesen 
                                  usw. werden Kosten sozialisiert (nicht immer 
                                  über den Steuerstaat) und damit der Anspruch 
                                  auf Leistungen und Güter zumindest teilweise 
                                  von der Zahlungsfähigkeit der betroffenen 
                                  Personen abgekoppelt.  In 
                                  den Schulen ist die Unentgeltlichkeit heute 
                                  noch stark verankert und bis jetzt hat sich 
                                  noch kaum jemand getraut, sie offen in Frage 
                                  zu stellen. An den Hochschulen wurde in der 
                                  Schweiz die Unentgeltlichkeit nie eingeführt, 
                                  und seit einigen Jahren steigen die Studiengebühren 
                                  deutlich an. Diese Erhöhung zielt darauf 
                                  ab, dass die Studierenden ihr Studium stärker 
                                  unter dem Aspekt eines Investitionskalküls 
                                  betrachten müssen (Investition in eigenes 
                                  Humankapital). Soziale 
                                  Selektion In 
                                  der Schweiz kann von einem massenhaften Zugang 
                                  zur Hochschulbildung nicht gesprochen werden: 
                                  nur 14,1% der Jugendlichen im entsprechenden 
                                  Alter besuchten 1991 eine Hochschule, im Vergleich 
                                  zu 38,3% in den USA, 31,2% in Deutschland und 
                                  29% in Frankreich. Bezüglich den HochschulabsolventInnen 
                                  sahen die entsprechenden Zahlen 1993 wie folgt 
                                  aus: 7,6% in der Schweiz, 29,6% in den USA, 
                                  12,7% in Deutschland und 16,3% in Frankreich 
                                  (OECD-Statistik). Der Hochschulzugang in der 
                                  Schweiz ist im europäischen Vergleich einer 
                                  der restriktivsten, nur die Türkei hat 
                                  noch einen kleineren Anteil Studierender pro 
                                  Bevölkerung. Zudem 
                                  ist der Zugang zur Hochschulbildung sozial selektiv 
                                  geblieben. Die unteren Schichten sind an den 
                                  Hochschulen klar unterrepräsentiert. An 
                                  dieser Tatsache hat sich in den letzten 30 Jahren 
                                  nichts Grundlegendes geändert. Laut einer 
                                  Nationalfondsstudie schliesst jeder zweite Sohn 
                                  und jede vierte Tochter eines Vaters mit Universitätsabschluss 
                                  selber auch eine Uni-Ausbildung ab. Bei Vätern 
                                  mit abgeschlossener Berufslehre schaffen dies 
                                  nur noch jeder zehnte Sohn und jede zwanzigste 
                                  Tochter. Praktisch keine Chancen haben die Töchter 
                                  ungelernter Väter, nur jede hundertste 
                                  schafft eine höhere Schulbildung. In der 
                                  Region Zürich lässt sich die soziale 
                                  Selektion im Bildungswesen illustrieren mit 
                                  Statistiken der Bildungsdirektion, die zeigen, 
                                  dass der Anteil an GymnasiastInnen in Gemeinden 
                                  und Stadtkreisen mit wohlhabenden EinwohnerInnen 
                                  (z. B. «Goldküste» und Kreis 
                                  7 in der Stadt Zürich) zwischen 30% und 
                                  über 50% liegt, währenddem er im Grossteil 
                                  der Stadt Zürich und in den meisten Landesgemeinden 
                                  nur zwischen 10% und 20% liegt. Trotzdem 
                                  hat auch in der Schweiz eine beschränkte 
                                  «Demokratisierung» der Hochschulbildung 
                                  stattgefunden. Die absolute Zahl der HochschulstudentInnen 
                                  verdreifachte sich von 1964 bis 1992 (von 30‘000 
                                  auf 91‘000) und der Anteil der Frauen, 
                                  die ein Studium aufnahmen, erhöhte sich 
                                  im gleichen Zeitraum von 18,9% auf 41,3%. Diese 
                                  Verbesserungen im Zugang zur Universität 
                                  sollen nun sukzessive zurückbuchstabiert 
                                  werden. Durch 
                                  den anhaltenden Abbau im Stipendienwesen verschärft 
                                  sich diese Ungleichheit zusehends. Der Anteil 
                                  der Studierenden, die Stipendien beziehen können, 
                                  betrug bei der letzten Erhebung 1995 gerade 
                                  einmal 17,9%. Seit 1993 ist der Gesamtbetrag 
                                  der ausbezahlen Stipendien sukzessive zurückgegangen. 
                                  Die wichtigste Einkommensquelle für Studierende 
                                  in der Schweiz sind die Eltern und die eigene 
                                  Erwerbstätigkeit. 78% der Studierenden 
                                  in der Schweiz sind neben dem Studium erwerbstätig 
                                  - für 46% ist die Erwerbstätigkeit 
                                  zur Bestreitung des Lebensunterhaltes dringend 
                                  notwendig. Durch eine Erhöhung der Studiengebühren 
                                  wären viele Studierende gezwungen, ihre 
                                  Erwerbstätigkeit zu erhöhen, was sich 
                                  direkt auf die Erfolgschancen im Studium auswirkt: 
                                  ab 30% Erwerbstätigkeit nehmen die Erfolgschancen 
                                  im Studium erheblich ab. Der 
                                  Spar- und Reform«zwang» Es 
                                  ist inzwischen ein altes Lied, das aber immer 
                                  wieder gesungen wird, wenn eine Gegenreform 
                                  angekündigt wird – so auch im August 
                                  2002 bei der Bekanntmachung der Zürcher 
                                  Gesetzesrevision: Die Entwicklung der öffentlichen 
                                  Finanzen zwinge zu unverzüglichen Massnahmen, 
                                  denn jetzt müsse radikal gespart werden, 
                                  man könne sich nicht mehr jeden Luxus leisten. 
                                  Dass dieselben Kreise inständig für 
                                  Steuersenkungen für die obersten Einkommenssegmente 
                                  und für die Unternehmen plädieren 
                                  (was seit Mitte der 1980er Jahren zu Ausfällen 
                                  in der Kasse des Kantons Zürich in der 
                                  Grössenordnung von 22 Milliarden Franken 
                                  führte), zeigt die Fadenscheinigkeit der 
                                  Begründung dieser Massnahmen: Diese «Politik 
                                  der leeren Kassen» soll in Wirklichkeit 
                                  den Sparzwang der Universitäten erhöhen: 
                                  Mit Verweis auf das Geld, das nun halt fehle, 
                                  wurden 1998 im Universitätsgesetz verschiedene 
                                  Massnahmen festgeschrieben, die die Uni «schlanker» 
                                  machen sollten: Numerus Clausus, Studienzeitbeschränkungen, 
                                  Globalbudget, Drittmittelaquirierung u.a.  Die 
                                  chronische Unterfinanzierung der Universitäten 
                                  (nominal haben die kantonalen Universitäten 
                                  für 1996—2003 Budgetaufstockungen 
                                  von 5,4% vorgesehen; dem steht aber eine prognostizierte 
                                  Erhöhung der Studierendenzahlen um 22,4% 
                                  auf ungefähr 112'000 gegenüber) wird 
                                  also mit System betrieben, um dadurch einen 
                                  politischen Kurswechsel herbeizuführen. Die 
                                  Marktlogik fest setzen: In der Funktionsweise 
                                  der Uni... Die 
                                  angeblich fehlenden Ressourcen liessen den Ruf 
                                  nach mehr «Eigenverantwortung der Studierenden» 
                                  aufkommen. Es soll vermehrt an den «KundInnen» 
                                  selber liegen, für die in Anspruch genommenen 
                                  «Dienstleistungen» Geld aufzubringen. 
                                  Die anstehende Studiengebührenerhöhung 
                                  an der Universität Zürich zeigt die 
                                  Stossrichtung ganz klar auf: Künftig wird 
                                  die individuelle Kaufkraft verstärkt Ausschlag 
                                  gebend sein für den Zugang zu einer Hochschulbildung. 
                                  Bildung soll den Status einer Ware haben, die 
                                  auf einem Markt erstanden werden muss, was die 
                                  Leitlinien der «Economiesuisse» 
                                  offen aufzeigen: «Die Dienstleistung, 
                                  welche die Hochschulen in der Lehre anbieten, 
                                  ist ein privates Gut mit den Eigenschaften der 
                                  Rivalität in der Nutzung und der Ausschliessbarkeit. 
                                  Dies rechtfertigt es, angemessene Studiengebühren 
                                  zu verlangen, um zusammen mit dem Wettbewerb 
                                  zwischen den Hochschulen eine Effizienzsteigerung 
                                  zu bewirken.»Zusätzlich führt die Logik der Bildung 
                                  als Ware dazu, dass StudentInnen immer mehr 
                                  dazu gezwungen werden, «marktgerecht» 
                                  zu studieren: Künftig sollen die StudentInnen 
                                  ihre «Investition in Humankapital», 
                                  die unter anderem durch die Studiengebühren 
                                  getätigt wird, mit der künftigen «Rendite» 
                                  eines Hochschulstudiums abwägen. Zwangsläufig 
                                  werden sich die Studierenden nach diesem Kosten-Nutzen-Kalkül 
                                  stärker am Arbeitsmarkt orientieren. Denn 
                                  wer riskiert schon so viel Geld und verschuldet 
                                  sich vielleicht sogar, um nachher um einen Job 
                                  zittern zu müssen?
 Dass 
                                  die Wettbewerbslogik immer mehr Einzug hält 
                                  in der Hochschullandschaft, zeigt zum Beispiel 
                                  die Art, wie die finanziellen Ressourcen verteilt 
                                  werden: Da nach Ansicht der Marktideologen die 
                                  Anpassungsfähigkeit der Hochschulen an 
                                  die Erwartungen des Marktes durch eine Konkurrenzsituation 
                                  erhöht wird, erfolgt die Zuteilung von 
                                  öffentlichen Geldern des Bundes an die 
                                  verschiedenen Universitäten und Institute 
                                  seit der Einführung des neuen Universitätsförderungsgesetzes 
                                  vom 1. April 2000 nach einem Ranking. Das wichtigste 
                                  Kriterium bei diesem Ranking ist der Erhalt 
                                  von Fremdmitteln aus der Privatwirtschaft oder 
                                  aus nationalen Forschungsprogrammen. Je mehr 
                                  Mittel eine Universität aus dem privaten 
                                  Sektor auftreibt, desto höher fällt 
                                  die Unterstützung durch den Bund aus. Dies 
                                  zwingt die Universitäten noch mehr, sich 
                                  auf die privaten Unternehmen auszurichten und 
                                  fördert gleichzeitig jene Forschungsgebiete, 
                                  die der Privatwirtschaft nützlich sind 
                                  (Biotechnologie, Informatik, Wirtschaft, Pharmakologie…), 
                                  während die sogenannten «Orchideenfächer» 
                                  wie Sinologie oder Afrikanistik vergeblich auf 
                                  Unterstützung warten.
 ... 
                                  wie auch in der Organisationsstruktur Nicht 
                                  nur die Funktionsweise, sondern auch die Organisationsstruktur 
                                  der Universitäten lehnt sich immer stärker 
                                  an das privatwirtschaftliche Modell: die Hochschulen 
                                  sind ein Dienstleistungsunternehmen, bei dem 
                                  der Universitätsrat dem Verwaltungsrat 
                                  entspricht und das Rektorat die Rolle der Geschäftsleitung 
                                  einnimmt.  Dem 
                                  Universitätsrat, der von der Regierung 
                                  eingesetzt wird und überproportional mit 
                                  Männern aus der «Wirtschaft» 
                                  (Leute, die bei Ciba-Geigy, ABB und Credit Suisse 
                                  Karriere gemacht haben…) bestückt 
                                  ist, werden durch die Revision des Universitätsgesetzes 
                                  in Zürich weitere wichtige Kompetenzen 
                                  zugesprochen: er hat nun das letzte Wort beim 
                                  Leitbild der Uni und bei der Ernennung des Leiters 
                                  der Evaluationsstelle, beides wichtige Befugnisse, 
                                  durch die die Ausrichtung der Universität 
                                  festgelegt werden kann. Neu ist der Unirat letzte 
                                  Instanz für die Schaffung, Umwandlung und 
                                  Aufhebung von Fakultäten, hat also freie 
                                  Hand bei der Gliederung und der Gestaltung der 
                                  Organisationsstruktur der Universität. 
                                  Weiter kann der Universitätsrat neu Kompetenzzentren 
                                  (wissenschaftliche Netzwerke) einrichten und 
                                  dadurch Forschungsschwerpunkte eigenhändig 
                                  festlegen. Demokratie? 
                                  An der Uni ein Fremdwort Wie 
                                  in einem Privatunternehmen gibt es auch für 
                                  die Universitätsangehörigen im Unternehmen 
                                  Uni nicht den Schatten einer wie auch immer 
                                  definierten «Demokratie». Daran 
                                  ändert auch die vom Regierungsrat vorgeschlagene 
                                  Einrichtung einer öffentlich-rechtlichen 
                                  Körperschaft (ÖRK) nichts. Diese sogenannte 
                                  «verfasste Studentenschaft», die 
                                  man an fast allen Schweizer Universitäten 
                                  kennt, kommt als eine Alibi-Übung daher, 
                                  denn den Studierenden steht dadurch auch weiterhin 
                                  kein Mitbestimmungsrecht zu. Was sich ändert, 
                                  ist einzig und allein die finanzielle Lage des 
                                  Studierendenparlaments: Da die Studentinnen 
                                  und Studenten automatisch mit der Studiengebühr 
                                  einen Beitrag an die öffentlich-rechtliche 
                                  Körperschaft verrichten, stehen dem Scheinparlament 
                                  der Studierenden in Zukunft etwas mehr finanzielle 
                                  Mittel zu (um eine kleine Bürokratie von 
                                  VertreterInnen der Studierenden zu unterhalten), 
                                  was jedoch absolut nichts ändern wird an 
                                  seiner politischen «Schlagkraft». Das 
                                  Studierendenparlament - eine Farce Mit 
                                  der Einrichtung der öffentlich-rechtlichen 
                                  Körperschaft will Bildungsdirektor Ernst 
                                  Buschor «die konstruktive Rolle honorieren», 
                                  die der Studierendenrat (StuRa) in der Universitätsreform 
                                  gespielt habe. Dieses «Zugeständnis» 
                                  von Seiten der Regierung ist der Ausdruck einer 
                                  Einschätzung der Kräfteverhältnisse: 
                                  Der StuRa stellt der Umsetzung der Gegenreformen 
                                  keine wirklichen Hindernisse in den Weg, ja 
                                  er trägt sie zum grössten Teil mit 
                                  und hat damit einen legitimierenden Charakter. 
                                  Der StuRa hat sich beispielsweise mit dem Bolognaprozess 
                                  (Einführung des Bachelor-Master-Systems) 
                                  grundsätzlich einverstanden erklärt 
                                  und weist jetzt nur noch auf einige Schönheitsfehler 
                                  hin. Auch die Revision des Universitätsgesetz 
                                  hat der StuRa in seiner Vernehmlassungsantwort 
                                  vom 11. April 2002 nicht abgelehnt: er hat sich 
                                  davor gehütet, eine Kampagne gegen das 
                                  Uni-Gesetz zu lancieren. Das mussten unabhängige 
                                  Kräfte, die sich im Aktionskomitee gegen 
                                  das neue Universitätsgesetz zusammengefunden 
                                  haben (darunter die DEBATTE-Hochschulgruppe) 
                                  bewerkstelligen. In Gremien wie der Erweiterten 
                                  Unileitung und im Unirat dürfen VertreterInnen 
                                  des StuRa reinsitzen, sie stehen aber unter 
                                  absoluter Schweigepflicht...  Bereiten 
                                  wir einen Uni-Streik vor! Angesichts 
                                  dieser geballten Ladung an «Reformen» 
                                  kann nur eine massive Mobilisierung der Studierenden 
                                  und von verbündeten sozialen Kräften 
                                  (und kein allfälliges Wahltheater der Regierungsparteien 
                                  SP, SVP, usw.) die eingeschlagene Richtung in 
                                  Frage stellen. Es ist wichtig, dass nach der 
                                  Demo vom 12. Dezember keine Ruhe einkehrt an 
                                  der Uni, solange das Damoklesschwert des neuen 
                                  Uni-Gesetzes und der Erhöhung der Semestergebühren 
                                  über unsere Köpfe schwebt. Die kommenden 
                                  Debatten in der Bildungskommission und im Kantonsrat 
                                  müssen wir als Anlass für Mobilisierungen 
                                  nehmen. Da die Uni-Leitung die Gebührenerhöhung 
                                  bereits eingeplant hat (lange vor in Kraft treten 
                                  des revidierten Gesetzes), müssen wir einen 
                                  Uni-Streik dagegen vorbereiten !
 
                                   
                                    | • 
                                        Für eine Uni, die für alle zugänglich 
                                        sein soll: keine Uni nur für Reiche!
 • Für eine ausreichende Finanzierung 
                                        der Hochschulen durch
 die öffentliche Hand!
 
 • Keine Vermarktung der Hochschulbildung 
                                        und keine
 schleichende Privatisierung der Uni!
 
 • Für eine demokratische Uni, 
                                        die partizipativ aufgebaut ist und funktioniert!
 
 • Für eine Uni ohne soziale 
                                        oder geschlechtliche Diskriminierung!
 
 • Für eine kritische und pluralistische 
                                        Uni!
 
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