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                                  Solidarität 
                                    mit den Angeklagten im Allpack-Prozess! Flyer der 
                                    Solidaritätskomitees Basel und Zürich 13. 
                                    März 2009 
 
 
 |   
                              | "2003 
                                  haben die Beschäftigten der Verpackungsfirma 
                                  Allpack (Reinach BL) gestreikt. AktivistInnen, 
                                  die die Streikenden vor Ort unterstützten, 
                                  sind wegen Nötigung angeklagt. Sie brauchen 
                                  unsere Unterstützung bei der Berufungsverhandlung 
                                  vom 25. - 27. März in Liestal." |   
                              | 
                                  Für 
                                    alle, die froh sind, wenn der Lohn jeweils 
                                    bis ans Monatsende reicht, kann ein unvorhergesehenes 
                                    Ereignis - beispielsweise eine hohe Zahnarztrechnung, 
                                    vor allem aber der Verlust der Arbeitsstelle 
                                    - dazu führen, dass die Armutsfalle zuschnappt. 
                                    Solche Probleme sind Robert Scheitlin, dem 
                                    Besitzer der Verpackungsfirma Allpack in Reinach 
                                    (BL) fremd. Seine Sorgen drehen sich darum, 
                                    aus seinen MitarbeiterInnen einen möglichst 
                                    grossen Profit herauszupressen, um sich einen 
                                    standesgemässen Lebensstil finanzieren 
                                    zu können, beispielsweise als Ehrengast 
                                    und Sponsor von Pferderennen. Dieser Zweck, 
                                    so muss man vermuten, heiligt in seinen Augen 
                                    auch die Mittel, die er anwendet: Entweder 
                                    unbezahlte Mehrarbeit, Verzicht auf eine Woche 
                                    Ferien sowie auf den 13. Monatslohn oder der 
                                    Verlust der Arbeitsstelle. Im Fachjargon nennt 
                                    sich das „Änderungskündigung“, 
                                    im Klartext jedoch Erpressung oder etwas juristischer 
                                    ausgedrückt „Nötigung“. 
                                    So definiert das Strafgesetz ein Verhalten, 
                                    bei der jemand durch „Androhung ernstlicher 
                                    Nachteile“ veranlasst wird, „etwas 
                                    zu tun, zu unterlassen oder zu dulden“. 
                                    
                                      |  |  
                                      | Polizeigrenadiere 
                                          der "Sondereinheit Kodiak" 
                                          kurz vor der Räumung |  Der 
                                    Verlust der Arbeitsstelle ist ohne jeden Zweifel 
                                    ein solch „ernstlicher Nachteil“. 
                                    Um ihn abzuwenden, bleibt den Betroffenen 
                                    meist nicht viel anderes übrig, als eine 
                                    Verschlechterung der Arbeitsbedingungen zu 
                                    dulden. Robert Scheitlins Angestellte jedoch 
                                    taten im November 2003 das, wofür den 
                                    meisten in einer solchen Situation der Mut 
                                    fehlt, was jedoch angesichts der Umstände 
                                    die einzig richtige Antwort ist: Sie traten 
                                    in den Streik und blockierten die Werkszufahrt, 
                                    um ihren Forderungen Nachachtung zu verschaffen. 
                                    Unterstützt wurden sie von der Gewerkschaft 
                                    Comedia und etlichen solidarischen Menschen, 
                                    die sich ihnen anschlossen. Wie früher 
                                    das Militär, sah sich darauf die Baselbieter 
                                    Polizei veranlasst, „Arbeitswillige“ 
                                    zu schützen und beseitigte mit Gewalt 
                                    die Streikposten. Drei Frauen wurden bei dieser 
                                    Polizeiaktion verletzt. 
                                     
                                      | 
 |   
                                      | 1. 
                                          Dezember 2003: Mit einem brutalen Eingriff 
                                          räumt die Polizei den Streikposten vor dem Haupteingang 
                                          der Firma Allpack
 
 |  Mehr 
                                    als fünf Jahre später hat der Streik 
                                    bei Allpack nun ein juristisches Nachspiel. 
                                    Doch wer aufgrund eines natürlichen Rechtsempfindens 
                                    geglaubt hätte, der Allpack-Besitzer 
                                    Scheitlin stünde wegen Nötigung 
                                    seiner MitarbeiterInnen vor Gericht oder die 
                                    Polizisten wegen Körperverletzung, der 
                                    sieht sich getäuscht. Angeklagt sind 
                                    über zwanzig Streikende, GewerkschafterInnen 
                                    und UnterstützerInnen, und zwar wegen 
                                    „Nötigung“. Einmal mehr haben 
                                    die Herrschenden und ihre Helfer das „Recht“ 
                                    auf ihrer Seite. Einmal mehr ergreift die 
                                    Justiz in einem Arbeitskampf Partei für 
                                    die Unternehmer und zeigt, dass sie alles 
                                    andere als unabhängig ist. Wer sich organisiert 
                                    und mit Streiks und Betriebsbesetzungen zur 
                                    Wehr setzt, wird kriminalisiert. Ausser einer 
                                    Verurteilung wegen Nötigung droht den 
                                    Angeklagten auch noch eine Schadenersatzklage 
                                    des Allpack-Besitzers in der Höhe von 
                                    rund einer Million Franken (inkl. Zinsen). 
                                    Auf diese Weise soll das verfassungsmässig 
                                    garantierte Streikrecht ausgehöhlt werden! 
                                    In einem Land, das zu den reichsten der Welt 
                                    gehört, sich hinsichtlich ArbeitnehmerInnenrechte 
                                    aber nur mit den ärmsten Ländern 
                                    messen kann und keinen nennenswerten Kündigungsschutz 
                                    kennt, zählen einzig die Profitinteressen. 
                                    Insbesondere auch die Freiheit, nach Belieben 
                                    Leute zu entlassen. Tausende haben in den 
                                    letzten Monaten diese bittere Wahrheit am 
                                    eigenen Leib erfahren. Die Arbeitslosigkeit 
                                    in der Schweiz ist im Januar auf 130'000 Betroffene 
                                    geklettert. Massenentlassungen und Betriebsschliessungen 
                                    werden wie ein Naturereignis achselzuckend 
                                    hingenommen. Das muss sich ändern, das 
                                    wird sich ändern!  Es 
                                    darf darum nicht schweigend hingenommen werden, 
                                    dass zur Einschüchterung aller Lohnabhängigen, 
                                    die sich für ihre Interessen wehren könnten, 
                                    am Streik beteiligte AktivistInnen vor Gericht 
                                    gestellt und verurteilt werden. Der Allpack-Prozess 
                                    geht uns alle etwas an! Eine Verurteilung 
                                    der Angeklagten bedeutet einen Angriff auf 
                                    das Streikrecht! Das dürfen wir nicht 
                                    zulassen! Solidarisieren wir uns mit den Angeklagten! 
                                    Kommt alle an den Prozess in Liestal (25. 
                                    bis 27. März 2009) und sorgt dafür, 
                                    dass die Stimme der arbeitenden Menschen in 
                                    unserem Land nicht länger ungehört 
                                    bleibt!  
 Solidaritätskomitees 
                                    Basel und Zürich   
                                     
                                      | Chronologie 
                                          des Allpack-Streiks  
                                          21. November 2003: 
                                          Allpack-Besitzer Robert Scheitlin stellt 
                                          seinen Angestellten neue Arbeitsverträge 
                                          zu. Diese beinhalten massive Verschlechterungen: 
                                          Die Ferien werden um eine Woche gekürzt, 
                                          das 13. Monatsgehalt in einen freiwilligen 
                                          Bonus umgewandelt; dazu kommen unbezahlte 
                                          Mehrarbeit und verringerter Mutterschutz. 
                                          Wer nicht innerhalb von vier Tagen unterschreibt, 
                                          wird entlassen.  
                                          25. November 2003: 
                                          13 Mitarbeiterinnen treten in den unbefristeten 
                                          Streik und blockieren die Werkszufahrt, 
                                          um ihren Forderungen Nachachtung zu 
                                          verschaffen: Rücknahme aller ausgesprochenen 
                                          Kündigungen, keine Verschlechterung 
                                          der Arbeitsbedingungen, ein GAV sowie 
                                          Respekt der Beschäftigten und ihrer 
                                          Arbeit. Unterstützt werden sie 
                                          von der Gewerkschaft Comedia und etlichen 
                                          AktivistInnen, die sich mit ihnen solidarisieren.  
                                          26. November 2003: 
                                          Frühmorgens versucht Scheitlin 
                                          erfolglos, mit Hilfe der Polizei „arbeitswillige“ 
                                          Temporärbeschäftigte in den 
                                          bestreikten Betrieb zu bringen. Die 
                                          Behörden von Basel-Land verurteilen 
                                          daraufhin die Blockierung der Firma 
                                          durch die Streikenden als „Nötigung“ 
                                          und als Angriff auf die „Freiheit 
                                          zu arbeiten“. Ausserdem bewilligt 
                                          das Kantonale Amt für Industrie, 
                                          Gewerbe und Arbeit (KIGA) ein Gesuch 
                                          der Allpack AG und erlaubt ab dem 1. 
                                          Dezember Nachtarbeit, um die Produktionsausfälle 
                                          nachzuholen.  
                                          1. Dezember 2003: Der 
                                          Versuch des staatlichen Einigungsamtes, 
                                          mit einem sog. „Schlichtungsverfahren“ 
                                          den Streik zu beenden ist gescheitert. 
                                          Der Vermittlungsvorschlag, die Kündigungen 
                                          bis Ende März auszusetzen, wird 
                                          von beiden Parteien abgelehnt: Scheitlin 
                                          hält an den sofortigen Kündigungen 
                                          fest, die Gewerkschaft verlangt deren 
                                          Rücknahme. Der Staat greift nun 
                                          mit all seiner Macht ein, um den in 
                                          seinen Augen „rechtswidrigen Zustand“ 
                                          zu beseitigen. Um 16.00 Uhr intervenieren 
                                          Polizeigrenadiere in Kampfmontur rücksichtslos 
                                          und verhaften die Personen, die sich 
                                          am Streikposten beteiligen - in ihrer 
                                          grossen Mehrheit Frauen, die sich auf 
                                          völlig friedliche Art und Weise 
                                          widersetzen und sitzen bleiben. Mehrere 
                                          Personen werden in Handschellen abgeführt. 
                                          Um die dreissig Personen werden verhaftet, 
                                          in Polizeiwagen gesperrt, es gibt vier 
                                          Verletzte.  
                                          2. Dezember 2003: Gegen 
                                          tausend Personen gehen in Liestal auf 
                                          die Strasse und demonstrieren für 
                                          das Streikrecht und gegen den brutalen 
                                          Polizeieinsatz vom Vortag. Begleitet 
                                          und abgeriegelt von einem absurd anmutenden 
                                          Aufgebot von Polizeigrenadieren, teilweise 
                                          mit Kampfhunden, bringen sie auf Transparenten 
                                          und Plakaten ("Halt Polizeigewalt", 
                                          "Polizei = Privatarmee der Reichen 
                                          und Sozialabbauer", "Unterstützt 
                                          den Streik") ihre Solidarität 
                                          mit den streikenden ArbeiterInnen der 
                                          Allpack AG in Reinach zum Ausdruck.  
                                          4. Dezember 2003: Mit 
                                          der Annahme eines Schlichtungsvorschlags 
                                          geht der gut einwöchige Streik 
                                          bei Allpack zu Ende. Er sieht einen 
                                          GAV zwischen der AllpackBetriebsleitung und der Gewerkschaft 
                                          Comedia vor, der u.a. die Beibehaltung 
                                          des 13. Monatslohnes beinhaltet. Die 
                                          Wiedereinstellung der entlassenen Streikenden, 
                                          eine der Hauptforderungen des Streiks 
                                          jedoch ist nicht erfüllt worden. 
                                          Dennoch spricht die Gewerkschaft Comedia 
                                          von einem „erfolgreichen Streik“.
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