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2 x NEIN zur Ausschaffungsinitiative der SVP und
zum Gegenvorschlag des Bundesrates

Ihre Schweiz ist nicht unsere!!!

Flyer der BFS / MPS - 5. November 2010


Am 28. November werden die Schweizer Stimm-berechtigten an der Urne wieder einmal zu einem Thema Stellung beziehen, das Migrant_innen betrifft: Sie werden darüber abstimmen, ob eine gesetzliche Norm, die die Schweiz seit langem kennt, nun in der Verfassung verankert wird. Es geht um die doppelte Strafbarkeit. Eine Institution also, die dem Grundsatz widerspricht, dass „niemand für die gleiche Straftat zweimal bestraft werden kann“. Mit der doppelten Strafbarkeit wird ein Ausnahmerecht ins Feld gebracht, das auf klar diskriminierenden und rassistischen Prinzipien beruht.

Die Schweizer Bevölkerung muss sich zwischen zwei Vorschlägen entscheiden: Der Initiative „Für die Ausschaffung krimineller Ausländer“ der SVP und dem Gegenvorschlag, der vom Bundesrat ausgearbeitet wurde und uns vormacht, das übergeordnete internationale Recht respektieren zu wollen. Nur: Abgesehen von ein paar Einzelheiten sind die beiden Gesetzesentwürfe identisch. Auf die Wahlen 2011 vorausblickend, scheinen die Regierungsparteien (mit Ausnahme der Grünen) ihre Strategie gefunden zu haben: Sie reiten mit auf der Welle des ausländerfeindlichen Populismus und der Stimmungsmache gegen die Armen.

Das eine Schaf gleicht dem anderen

Die SVP-Initiative sieht vor, dass alle Aus-länder_innen, unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus, automatisch ausgewiesen werden, wenn sie wegen eines vorsätzlichen Tötungsdelikts, wegen einer Vergewaltigung oder eines anderen schweren Sexualdelikts, wegen eines Gewaltdelikts wie Raub, wegen Menschenhandels, Drogenhandels oder eines Einbruchsdelikts rechtskräftig verurteilt worden sind oder missbräuchliche Leistungen der Sozialversicherungen oder der Sozialhilfe bezogen haben. Der Gesetzgeber kann die Liste der Tatbestände ergänzen, die zur automatischen Ausschaffung führen.

Der Gegenvorschlag sieht ebenfalls die automatische Ausschaffung der AusländerInnen vor, wenn sie:

  • einen Mord, eine vorsätzliche Tötung, eine Vergewaltigung, eine schwere Körperverletzung, einen qualifizierten Raub, eine Geiselnahme, einen qualifizierten Menschenhandel, einen schweren Verstoss gegen das Betäubungsmittelgesetz oder eine andere mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr bedrohte Straftat begangen haben und dafür rechtskräftig verurteilt wurden;
  • für einen Betrug oder eine andere Straftat im Bereich der Sozialhilfe, der Sozialversicherungen oder der öffentlich-rechtlichen Abgaben oder für einen Betrug im Bereich der Wirtschaft zu einer Freiheitsstrafe von mindestens 18 Monaten rechtskräftig verurteilt wurden; oder
  • für eine andere Straftat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren oder zu mehreren Freiheitsstrafen oder Geldstrafen von insgesamt mindestens 720 Tagen oder Tagessätzen innerhalb von zehn Jahren rechtskräftig verurteilt wurden.

Die Demontage des übergeordneten internationalen Rechts

Die zwei Gesetzestexte führen den Grundsatz des Ausschaffungsautomatismus ein. Oder anders ausgedrückt: Welche Wahl man auch trifft am 28. November, Ausschaffung oder Rückschaffung werden in Zukunft die Regel sein, das Recht zu bleiben, die grosse Ausnahme.

Die Ausschaffungsbefehle werden automatisch ausgesprochen, ohne eine vertiefte Betrachtung der Umstände der einzelnen Fälle und unter Missachtung des zivilrechtlichen Verhältnismässigkeitsprinzips.

Das Prinzip des Ausschaffungsautomatismus verstärkt den Ermessensspielraum der Verwaltung und überlässt somit den Funktionären der „Polizei gegen die Ausländer“ die freie Beurteilung. Daraus folgt, dass sowohl Initiative wie auch Gegenvorschlag elementares Völkerrecht und zahlreiche von der Schweiz unterschriebene Konventionen in Frage stellen. Die beiden Gesetzesvorschläge betreffen alle ausländischen Personen, die in der Schweiz leben. So auch jene aus der Europäischen Union, die im Namen der bilateralen Abkommen zur Personenfreizügigkeit das Recht haben, sich in diesem Land niederzulassen und zu arbeiten. Auch betreffen sie die gesetzlich anerkannten Flüchtlinge, die in ihrem Ursprungsland bedroht und normalerweise durch die Europäische Menschenrechtskonvention vor Rückschaffungen geschützt sind. Menschen, die in ihrem Herkunftsland von Folter bedroht sind, sind ebenfalls betroffen.

Sowohl die SVP-Initiative wie auch der Gegenvorschlag zeichnen sich durch eine Strategie aus, das übergeordnete Völkerrecht gezielt zu schwächen oder gar zu demontieren. Eine Strategie, die nicht nur von den herrschenden Kreisen in der Schweiz mitgetragen wird, sondern auch von jenen im restlichen Europa, wie Italien, Frankreich und Griechenland.

Spalten und herrschen – und die Krise auf die Lohnabhängigen übertragen

Während die Arbeiter_innenklasse durch die Folgen der Krise getroffen und geschwächt wird – Lohnabbau, Verschlechterung der Arbeitsbedingun-gen, Zunahme von prekärer Arbeit und Arbeits-losigkeit, Attacken auf die Sozialwerke (AHV, IV, Sozialhilfe) – spielen die auf ökonomischer, politischer und kultureller Ebene dominanten Kreise mal wieder mit dem Virus des Rassismus und der Xenophobie. Das Ziel dieses Manövers ist klar: Die Lohnabhängigen haben die Krise zu bezahlen. Um dies zu erreichen, benutzt man das altbekannte Muster des Ausländers als Sündenbock! Man stigmatisiert ihn als fremdes Subjekt, das unfähig ist, sich zu assimilieren oder zu integrieren, und das verantwortlich ist für jegliches Übel in der Gesellschaft. Damit sollen die Schweizer Bürger_innen von den wahren Verantwortlichen der Krise abgelenkt werden: den Unternehmern, Bankiers und anderen Spekulanten, die gerettet wurden dank der öffentlichen Finanzspritzen, die die Wirtschaft wieder „in Schwung“ bringen sollten, um sich dann gleich raubgierig wie zuvor kolossale Reichtümer auf dem Rücken der Arbeiter_innen anzueignen und diese zu mahnen, ihren Gürtel etwas enger zu schnallen. Wir finden hier eine wohlbekannte und gut erprobte Strategie: Divide et impera, spalte und herrsche! Die Lohnabhängigen schweizerischer und ausländischer Herkunft, deren gemeinsames Klasseninteresse eigentlich eine Vereinigung wäre, werden gespalten und zueinander in Konkurrenz gesetzt. Das ist die Herrschaft aller gegen alle, welche sich heute auf die Ausländer_innen auswirkt, die aber ganz konkret auch auf andere Kategorien von Lohnabhängigen ausgedehnt werden soll: die Frauen, die Arbeitslosen, die Invaliden, die Jungen etc.

Hin zu einer weiteren Verschärfung des Ausländergesetzes (AuG)

Im Falle, dass der Gegenvorschlag angenommen wird, hat der Bundesrat schon eine weitere Revision des (neuen) Ausländergesetzes (AuG) angekündigt. Das wird umso mehr der Fall sein, wenn die Initiative der SVP siegen wird. Die Ausschaffungspolitik der beiden Vorlagen schreibt sich ein in eine Ausdehnung des Utilitarismus in der Migrationspolitik. Es geht einerseits darum, die Zwangsmassnahmen für die migrantischen Arbeiter_innen in der Schweiz zu verschärfen, andererseits, die Rotation der Arbeitskräfte zu erhöhen. Es geht weiter auch um eine drastische Kriminalisierung jeglicher Solidarität: Im Visier sind hier die Bewegungen, die die Rechte der Migrant_innen, speziell der Sans-Papiers verteidigen. Und wie immer in der Asyl- und Migrationspolitik hierzulande steht das Ziel im Vordergrund, den Unternehmern eine Reservearmee von gezähmten, billigen Arbeitskräften bereitzustellen, die zu Dankbarkeit verpflichtet werden und sich möglichst nicht zu sehr in diesem Land einrichten sollen. Damit erschaffen sich die Unternehmer die Möglichkeit, weiteren Druck auf die Löhne auszuüben. Für den Staat geht es um eine Sparpolitik, indem die ausländischen Lohnabhängigen möglichst davon abgehalten werden sollen, von ihren sozialen Rechten wie dem Zugang zu Arbeitslosengeldern, zu Renten, zur Invaliditätsversicherung und zur Sozialhilfe Gebrauch machen zu können. Diese Politik beinhaltet eine Kriegslogik gegen die Armen und die Bedürftigen, welchen Pass auch immer sie tragen. Die Ausländer_innen müssen mal wieder als Versuchs-kaninchen hinhalten, an denen man Methoden der Prekarisierung und der Repression ausprobiert, die dann auf weitere Kategorien von geschwächten Lohnabhängigen auf dem Arbeitsmarkt ausgedehnt werden.

Wieder einmal fordert man von der Schweizer Bevölkerung, zwischen der Pest und der Cholera zu wählen. Da sagen wir zweimal: Nein, Nein!

Die Klasseneinheit als Gegengift zum Virus der Xenophobie und des Rassismus

Angesichts dieser Logik der Spaltung, der Kriminalisierung und der Repression schlagen wir vor, ein Bewusstsein und eine Einheit der Klasse aller Lohnabhängigen in diesem Land aufzubauen. Diese Aufgabe beinhaltet in unseren Augen:

  1. Sich heftig zu wehren gegen jegliche Attacken von Seiten der Kapitalisten gegen alle Formen des Soziallohns.
  2. Zu kämpfen gegen die Zunahme rechtsextremer Parteien und/oder Parteien der autoritären und konservativen Rechten.
  3. Alle Kämpfe zu unterstützen, die auf eine Verteidigung und Ausweitung der Rechte der migrantischen Lohnabhängigen hinarbeiten (Kampf für eine kollektive Regularisierung der Sans-Papiers, Kampf gegen Ausschaffungen, Kampf für das Stimm- und Wahlrecht der Ausländer_innen etc.).