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Die neue Mauer von Schengen und Dublin
Inhalt:
Die bürgerlichen Parteien und die Unternehmer sagen offen ihre Meinung
Die Unmöglichkeit, einen Wohnsitz zu finden
Die Position der SP und des SGB zu den Abkommen von Schengen und Dublin
Der Einsatz prekärer Arbeitskräfte

Auf der Linken begehen die PropagandistInnen des Kampfs gegen die nationalistische und fremdenfeindliche Rechte eine Todsünde, indem sie sich auf die Seite der BefürworterInnen von Schengen und Dublin stellen ! Tatsächlich kommt den Verträgen von Schengen und Dublin im Rahmen der Bilateralen eine ganz zentrale Bedeutung zu.


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Der Verband der Schweizer Unternehmen (economiesuisse) erklärt, weshalb in der Schweiz dank der Verträge von Schengen9 und Dublin nach einem ersten Antrag auf Asyl in einem anderen Land in Europa kein zweiter Asylantrag gestellt werden kann.

„Im Falle einer Rückweisung durch die EU, können sie (die Asylbewerber) nämlich in der Schweiz ein neues Gesuch stellen. Man schätzt (sic!), dass einer von fün f Asylbewerbern dies tut… Wenn die Schweiz ausserhalb des ‚Systems von Dublin’ verbleibt, droht ein starker Anstieg von Asylgesuchen, die in Europa bereits abgelehnt wurden.“ (Point de repère, November 2004)

Bereits 1991 wurde in einem Bericht des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD) behauptet, dass die Schweiz dank diesen Verträgen kein „Unterschlupf“ für Kriminelle in Europa mehr sein werde !

Mit Schengen und Dublin werden die Behörden endlich (offiziell) Zugriff auf das Schengener Informationssystem (SIS) und auf die Fingerabdrücke der Asylbewerber haben, die seit November 2003 erhoben werden. Diese werden in der Datenbank Eurodac gespeichert. Durch die Verträge von Schengen werden die Einwohner aus 126 Ländern der Visumspflicht unterstellt.

Das Informationsblatt von economiesuisse, die der Presse gerne ihre Kanäle öffnet, fasst zusammen, worum es geht: „Mit der Möglichkeit des direkten Zugriffs zum Informationssystem SIS und zur elektronischen Datenbank Eurodac bekomme die Schweiz neue Instrumente zur Bekämpfung von Kriminalität und Asylmissbrauch.“ (dossierpolitik, 13. Dezember 2004, Nummer 46/ 1)

Kriminelle und Asylbewerber werden ohne weiteres in denselben Topf geworfen! Es ist alles eine Frage der Definition:Wer millionenschwere Finanzströme aus einem armen Land ausführt, begeht kein Verbrechen. Es handelt sich dabei nur um einen Kapitalexport in Richtung „unserer Banken“. Ganz anders, wenn jemand zwei Asylgesuche in zwei Ländern stellt: hier handelt es sich um ein Delikt, denn der Asylbewerber will ja etwas vertuschen.
Die bürgerlichen Parteien und die Unternehmer sagen offen ihre Meinung

9. Am 19. Januar 1990 wurde der Schengener Vertrag unterzeichnet, der eine Vereinbarung ergänzt, die bereits im Juni 1985 in dieser luxemburgischen Stadt in der „Region der drei Grenzen“ geschlossen wurde.
Nach einigen Verzögerungen ist der Vertrag im März 1995 zwischen den ersten sieben Unterzeichnerstaaten in Kraft getreten. Diese Verträge kombinieren den „freien Personenverkehr“ innerhalb der EU mit der Beibehaltung von Personenkontrollen an den Grenzen einiger Länder, zum Beispiel Grossbritanniens oder Irlands. Einwohner aus 126 Staaten unterliegen heute der Visumspflicht.
Jedes Asylgesuch wird nur von einem Schengen-Mitgliedstaat untersucht. Zuständig ist dafür der Staat, in dem bereits ein Verwandter des Gesuchstellers als Flüchtling lebt. Die „Harmonisierung der Rückweisungspolitik“ (und der entsprechenden strafgesetzlichen und polizeilichen Massnahmen) schreitet voran. Dies widerspricht im Prinzip der Genfer Konvention über die Flüchtlinge von 1950, die 1951 als UNO-Resolution 429 verabschiedet wurde und 1954 in Kraft getreten ist.
Diese Konvention entstand nach der Tragödie des Zweiten Weltkriegs und sollte sicherstellen, dass in Zukunft jede Person, deren Grundrechte im eigenen Land schwerwiegend gefährdet sind, in einem anderen Staat Schutz finden kann. Dieser Grundsatz wäre heute wichtiger denn je. Dennoch wird er durch die EU mit Füssen getreten, deren Politik im Asylbereich die Situation ständig verschlechtert, genau wie im sozialen Bereich. Diese beiden Entwicklungen ergänzen sich im Übrigen hervorragend, wenn es darum geht, gewisse Sektoren des Arbeitsmarkts „flüssiger“ zu gestalten.
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Schengen und Dublin geben dem, was Hannah Arendt in ihrem Werk über die totale Herrschaft und den Imperialismus feststellte, eine konkrete Gestalt: Neu sei der nicht der Verlust des Wohnsitzes, sondern die Unmöglichkeit, einen neuen zu finden.
Die Asylpolitik der EU – und der Schweiz – widerspricht direkt dem Artikel 13 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen über den freien Personenverkehr. Denn es wird eine Rechtsungleichheit zwischen zwei Kategorien von Menschen geschaffen, und zwar im Bereich der Grundrechte.
Auf der einen Seite gibt es nun Menschen, die sich frei bewegen und sich dort niederlassen können, wo es ihnen gefällt. Auf der anderen Seite sind diejenigen, denen diese Möglichkeit verwehrt bleibt. So wird eine grundsätzliche Ungleichheit geschaffen, die zu zahlreichen Ungerechtigkeiten führt. Tag für Tag liefern uns die Arbeits- und Lebensbedingungen der „Asylbewerber“ neue Beweise dafür. Und so mancheR europäischeR BürgerIn zeigt sich dann schockiert, wenn ein Land aus der „Dritten Welt“ von ihr oder ihm vielleicht ein Visum verlangt!
Im März 2003 trafen sich die EU-Minister in Griechenland und haben auf Vorschlag des Sozialdemokraten Tony Blair mit der Schaffung eines Systems von „Schutzzonen“ begonnen. Es geht darum, an den Aussengrenzen der EU der 25 Flüchtlingslager einzurichten. Im Februar 2003 kommentierte die französische Wochenzeitung Le Courrier International diese „humanitäre Politik“ ganz treffend mit dem Titel :„Die Kunst, die Flüchtlinge los zu werden.“
Die Unmöglichkeit, einen Wohnsitz zu finden

 

 

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Was sagen die Führungskräfte der SPS und des SGB zu Schengen und Dublin,… also genau jene Personen, welche die Träger des „Referendums für eine Personenfreizügigkeit mit tatsächlichen sozialen und gewerkschaftlichen Rechten“ als „objektive Verbündete“ der Fremdenfeinde zeichnen ?

SP-Sprecher Jean-Philippe Jeannerat tut sich hervor, indem er verlauten lässt: „Schengen und Dublin stehen ganz oben au f der Liste unserer Prioritäten für 2005, zusammen mit dem Gold der Nationalbank und der AHV.“ (Le Temps, 2. Oktober 2004) Hier haben wir wirklich einen Spitzenvertreter der SP, dessen Wort Gold wert ist.

Die SP-Ständerätin Monika Dusong aus Neuchâtel zeigt sich auch ganz zufrieden: „Die Zusammenarbeit im Rahmen des Abkommens von Dublin wird verhindern, dass die Schweiz zu einer Asylinsel wird.“ Sie fürchtet sich vor einer „zunehmenden und unkontrollierten Einwanderung.“ (La Liberté, 15. Oktober 2004)

Die Tageszeitung 24 heures aus der Waadt zeigt sich überrascht von dieser Kampagne, bei der eine Argumentation zum Tragen kommt, „die dazu neigt,Ausländer und Übeltäter gleichzusetzen“ ( 15. Oktober 2004).

Wenn angesichts von schreienden Ungerechtigkeiten das Schweigen zur Regel wird, muss man leider von Zustimmung sprechen. Wer das einmal hinnimmt, wird immer wieder dazu bereit sein.

Die „flankierenden Massnahmen“ müssen auch in dieser Hinsicht kritisiert werden. Im besten Falle bringen sie so etwas wie eine hilflose gute Absicht zum Ausdruck. Im schlechtesten Falle handelt es sich nur um ein Täuschungsmanöver. UNIA-Boss André Daguet spricht den auch bewusst formelhaft vom „absoluten Minimum“.

Tatsächlich zeigt die Heftigkeit, mit der die UNIA-Führung all jene als „Fundamentalisten“ diffamiert, die sich ernsthaft um die Arbeits- und Lebensbedingungen der grossen Mehrheit der Lohnabhängigen sorgen, wie sehr sie selbst in Verlegenheit geraten sind. Um sich dem Verband der Schweizer Unternehmen als junior partner anzubieten und gemeinsam mit ihm die Verträge von Schengen und Dublin zu verteidigen, braucht man schon ein gebrochenes Rückgrat und längst verlorene, in Seufzern ertränkte Überzeugungen.
Die ArbeiterInnen spüren das.Viele von ihnen haben sowohl die Arroganz der Unternehmer bei den Vertragsverhandlungen erlebt, als auch die Bedingungen wahrgenommen, die den vollständig destabilisierten Lohnabhängigen – den „Illegalen“, den Temporären – aufgezwungen werden, wenn sie von undurchsichtigen Zulieferfirmen auf den Bau geschickt werden.

Die Position der SP und des SGB zu den Abkommen von Schengen und Dublin

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 




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Die prekären Arbeitskräfte – deren ungesicherte Arbeits-bedingungen langsam aber sicher als etwas Normales anerkannt werden – fallen nicht einfach so vom Himmel.

Sie sind nicht hier, weil Zehntausende an den Grenzen nur darauf warten, in die Schweiz zu strömen. In Wirklichkeit bieten Unternehmer verschiedener Sektoren (Reinigung, Bau, Hotellerie und Restauration, Landwirtschaft, Billig-Discounter, usw.) permanent „illegale“, „nicht angemeldete“ oder „ausgelagerte“ Arbeitsplätze an.

Mit diesem Angebot wird die Auswahl der „intelligenten Köpfe“ von ausserhalb der EU der 25 kombiniert. Wie wir wissen, tolerieren das

Behörden ausdrücklich. Die Repressionsmassnahmen dienen in diesem Bereich nur dazu, die Lage der Lohnabhängigen weiter zu verschlechtern, die dazu gezwungen sind, das Inakzeptable zu akzeptieren.

Morgen wird es zu einer Schwächung der sozialen und gewerkschaftlichen Rechte aller und zur verschärften Konkurrenz unter den Lohnabhängigen des Europas der 25 kommen. Dabei wird es eine Besonderheit geben: Gewisse Unternehmer werden versuchen, Nicht-Europäer durch Personen aus Ländern zu ersetzen, in denen die Arbeitslosigkeit im umgekehrten Verhältnis zum Einkommen steht… (Rumänien, Bulgarien). All dies wird geschehen, indem gleichzeitig die „Lohnkosten“ gesenkt werden und die Arbeit noch anstrengender gemacht wird.

Die Abkommen von Schengen und Dublin und die Personenfreizügigkeit mit den wirkungslosen flankierenden Massnahmen passen gut zusammen. Sie müssen insgesamt abgelehnt werden, damit der Weg frei wird für eine andere Politik: eine Politik, die die sozialen und gewerkschaftlichen Rechte, aber auch die Rechte der MigrantInnen und AsylbewerberInnen grundlegend verbessert.

Der Einsatz prekärer Arbeitskräfte

 

 

 

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